AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Teilnahme an den Eltern/Kind- Kurse im GuBi – Institut – Suhl
1. Geltungsbereich
Für Verträge über die Teilnahme an den Kursen des GuBi- Institutes gelten die Regelungen im Anmeldeformular (z.B. per Post, per Telefon, E-Mail, gedruckte Prospekt oder Online) sowie nachfolgende allgemeinen Vertragsbedingungen. Ein Vertrag über die Teilnahme an Kursen des GuBi-Institutes kommt erst zustande, nachdem das GuBi-Institut die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmer/in schriftlich, per Post, per Telefon oder online bestätigt hat. Das GuBi-Institut informiert Sie schriftlich darüber, wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann. Änderungen und oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Separate mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch das GuBi-Institut. Das gleiche gilt für diese Schriftformklausel. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.
2. Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an dem Kurs und zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Bei Anmeldung ist der volle Betrag fällig, siehe Stornierungsregelung. Die Teilnehmergebühr ist 21 Tage vor Kursbeginn zu zahlen. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang, ohne gesonderte Zusatzvereinbarung, so kommt es zu einem Mahnschreiben mit einer Gebühr von 5,00 EURO. Eine Rückerstattung der versäumte/n Unterrichtsstunde/n gilt/gelten als gehalten. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte ist einzuhalten und das GuBi-Institut ist berechtigt bei Verletzung diesen Teilnehmer/in auszuschließen.
3. Stornierung der Anmeldungen durch Teilnehmer
Eine Stornierung der Teilnahme an einem Kurs ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EURO bis maximal zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierung 14 Tage vor veranstaltungsbeginn oder weniger, wird die volle Teilnehmergebühr des Teilnehmers laut Rechnung verpflichtet. Es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Die Vertretung durch eine andere Person ist möglich und muss nicht vorher angekündigt werden. Die Vertragspflichten bleiben aber gemäß der Anmeldebestätigung bestehen und begründet keinen Vertragsrücktritt. Da die Plätze freigehalten und nicht weitervergeben werden, bleibt die volle Kursgebühr bestehen, auch wenn der Kurs verspätet oder gar nicht angetreten wird. Eine Rücktrittsmitteilung muss schriftlich an das GuBi-Institute erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem GuBi-Institut. Das Nichtbezahlen einer Rechnung ersetzt nicht die erforderliche schriftliche Rücktrittserklärung.
4. Absagen von Veranstaltungen
Das GuBi-Institut ist berechtigt, einen Kurs aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründ abzusagen. Das GuBi Institut muss anschließend innerhalb von 72 Stunden einen Ersatztermin einberufen. Der neue Kurs startet innerhalb der darauffolgenden drei Monate. Kommt erneut kein Kurs zustande, erstattet das GuBi- Institut Ihnen die volle Teilnahmegebühr zurück. Stornieren Sie mindestens 14 Tage vor dem ersten Ersatztermin, erhalten sie eine Rückerstattung von 50% der Teilnahmegebühr umgehend zurück. Eine spätere Stornierung kann nicht geltend gemacht werden. Weitere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Bei Verhinderung durch Krankheit der Dozent/in, oder ähnlichem, kann ein Terminwechsel vorgenommen werden. Über Terminwechsel eines Kurses werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Die Teilnehmer/in hat bei Änderung der Uhrzeit das Recht, innerhalb von 12Stunden, kostenfrei von der Anmeldung zurückzutreten. Erfolgt kein fristgerechter Rücktritt, so behält sich das GuBi-Institut alle Rechte vor und die Teilnehmergebühr des Teilnehmers ist laut Rechnung verpflichtend.
5. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet das GuBi-Institut für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Sollten Kurse aufgrund von höherer Gewalt zu einem Verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage eines Kurses führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Bei Krankheit eines/r Dozent/in wird ein Ersatztermin angeboten und kein Geld zurückerstattet. Ein Ersatzdozent kann eingesetzt werden. Haftungsausschuss: Die Teilnahme an Veranstaltungen, Kursen oder Fortbildungen vom GuBi-Institut ist freiwillig und erfolgt auf eigener Gefahr. Die Haftung übernimmt der Teilnehmer in allen Bereichen für sich selbst. Aus versicherungstechnischen Gründen bleibt die Aufsichtspflicht der Kinder immer bei den Erziehungsberechtigten.